Herzlich willkommen

Aktuelles

Änderungen im Infektionsschutzgesetz- Auswirkungen auf den Schulbetrieb

Durch die Änderungen im „Infektionsschutzgesetz des Bundes und der Entscheidung des Thüringer Landtages vom gestrigen Tage werden nunmehr … lockernde Änderungen im Schulalltag ab dem 4. April 2022 umgesetzt . … Zu den Änderungen im schulischen Alltag im Detail: Wegfall der Maskenpflicht ab Montag, den 4. April 2022 Wichtigste Änderung…

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Infektionsschutzmaßnahmen ab dem 19.03.2022

Liebe Eltern, mit Beginn der nächsten Schulwoche gibt es Veränderungen in den schulorganisatorischen Maßnahmen. Diese möchten wir Ihnen hiermit bekanntgeben. Testungen: Die Teilnahme an Testungen ist weiterhin verpflichtend. Die Verweigerung führt nicht zum Betretungsverbot, jedoch sind die Schülerinnen und Schüler wieder zu separieren soweit dies personell und/oder räumlich umsetzbar ist.…

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Ausschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren, wir suchen im Rahmen des Landesaktionsprogramms „Stärken- Unterstützen- Abholen“ für Kinder nach Corona Anbieter (Vereine, Privatpersonen, …), die in folgenden Bereichen die Arbeit der Schule unterstützen wollen: sprachlich mathematisch musisch sportlich. Ihre Angebote richten Sie bitte schriftlich an die Grunschule.

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Schulbetrieb ab dem 10.01.2022

Liebe Eltern,

nach Sondierung der Infektionslage an unserer Schule haben wir die Entscheidung getroffen, dass wir nächste Woche in den Regelbetrieb gehen.

Dies bedeutet, dass wir nach dem normalen Stundenplan arbeiten und alle Fächer anbieten. Die Öffnungszeiten werden damit in vollem Umfang gewährleistet.

Im Rahmen des Infektionsschutzes werden wir die erste Hofpause gestaffelt und räumlich getrennt gestalten. Dabei bleibt aber die vorgeschriebene Maskenpflicht bestehen. Auch im Hortbereich und während der Essenversorgung werden wir auf eine Trennung achten.  

Die Pädagogen wurden angewiesen, regelmäßige Pausen vom Tragen der Maske einzuplanen. Damit möchten wir gleichzeitig darauf hinweisen, dass nur noch qualifizierte MNB (OP- Maske oder FFP-2- Maske) verwendet werden dürfen.

Sollte es zu einer Infektion oder einer Quarantäne bei Kindern oder Eltern unserer Einrichtung kommen, so bitten wir Sie, dies durch eine Mail mit Angabe des Namens, des PCR- Testdatums und des Quarantänezeitraumes in der Schule zu melden. Dies ist für unsere Meldungen an das Schulamt von großer Bedeutung. Dabei werden ausschließlich die aktuellen Zahlen (keine Namen) übermittelt.

Herzliche Grüße

Ihr Team der Grundschule

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Schulbetrieb ab dem 05.01.22

Liebe Eltern,

wir werden ab dem 05.01.22 mit eingeschränktem Regelbetrieb in Präsenz starten. Grundlage hierfür sind die gemeldeten positiven Fälle sowie Quarantäneanordnungen.

Alle Kinder haben von Mittwoch bis Freitag jeweils 5 Stunden Unterricht beim Klassenlehrer. Innerhalb dieser Stunden werden auch Nebenfächer unterrichtet. Zur Erteilung des Religionsunterrichts können wir derzeit noch keine Aussagen treffen. Dies bedarf noch der Abstimmung mit der kirchlichen Bestellungskraft.

Die Öffnungszeiten der Schule mit dem angebotenen Frühhort und den Zeiten nach dem Unterricht bleiben unverändert bestehen.

Wir erhoffen uns von dieser Maßnahme ein gutes Ankommen der Schüler in unserer Einrichtung. Einige von ihnen sind durch Maßnahmen der Schule beziehungsweise des Gesundheitsamtes schon über Wochen nicht mehr mit ihren Mitschülern zusammengekommen. Außerdem erwartet uns eine Infektionslage, die wir gegenwärtig nicht einschätzen können.

Wir hoffen sehr, dass Sie unsere Entscheidung mittragen und unterstützen.

Bis zum 22.01.22 kann der Schwimmunterricht für die Klasse 3 in Herleshausen nicht durchgeführt werden. Die Schwimmhalle ist wegen dringender Reparaturmaßnahmen geschlossen.

Die Gestaltung des weiteren Unterrichts wird durch die Infektionslage bestimmt. Dazu wird am Donnerstag die Lageeinschätzung für die Folgewoche vorgenommen. Erst danach können wir Ihnen mitteilen, ob wir zum Unterricht nach Stundenplan zurückkehren oder der eingeschränkte Regelbetrieb mit festen Gruppen fortgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Grundschule

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Schulbetrieb ab dem 03.01.2022

Liebe Eltern,

mit Ungeduld haben wir die neuen Anweisungen des Ministeriums erwartet. Heute trafen sie bei uns ein. Die Grundlage für die nachstehenden Ausführungen sind die Allgemeinverfügung des TMBJS vom 28.12.2021 sowie die erläuternden Aussagen des Staatlichen Schulamtes Westthüringen.

Am 03.01. und 04.01.2022 erfolgt an allen Schulen eigenständiges Lernen im Rahmen von Distanzunterricht. Für diese Tage wird eine Notbetreuung mit den üblichen Öffnungszeiten angeboten. Bitte beachten Sie die Anmeldepflicht bei Ihrem Klassenlehrer, die morgen endet. Für diese Notbetreuung genügt die Anmeldung beim Klassenlehrer, ohne Arbeitgeberbescheinigung und Formular des TMBJS.

An diesen beiden Tagen wird durch die Schule eine Lageeinschätzung vorgenommen. Berücksichtigung finden dabei bekannte Infektionen mit SARS- CoV-2 sowie Quarantänemaßnahmen bei Schülern, Lehrkräften und sonstigem Personal. Damit möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass Infektionen und Quarantänemaßnahmen in der Schule zu melden sind.

„Ab dem 05.01.2022 kann die weitere Organisation des Unterrichts bei mehr als einer mit SARS-Co-2 infizierten Person unter Berücksichtigung der Corona- Infektionslage an der Schule … wochenweise und abgestuft im eingeschränkten Präsenzbetrieb umgesetzt werden.“

Dazu haben wir folgende Möglichkeiten:

UnterrichtsformVoraussetzungErläuterungHinweise
Regelbetrieb– höchstens eine Infektion, wenige Quarantänefälle– Unterricht nach Stundenplan mit den gewohnten Öffnungszeiten– Testung 2x wöchentlich – Tragen einer MNB (medizinische Gesichtsmaske/OP- Maske) überall, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (einschließlich Hofpause), Maskenpausen werden durch die Pädagogen sichergestellt
eingeschränkter Regelbetrieb: Unterricht in festen Lerngruppen– mindestens zwei Infektionsfälle – Schule entscheidet eigenständig  – Unterricht wird vornehmlich im Klassenleiterprinzip durchgeführt – Fachunterricht wird nach Möglichkeit abgesichert – das pädagogische Personal darf wechseln – Hortgruppen sind auch zu trennen (räumlicher Abstand ist ggf. ausreichend)– kann auf einzelne Klassen, die Klassenstufe oder die Schule angewendet werden (abhängig von der Lageeinschätzung) – MNB, Tests- s.o.
Distanzunterricht– angespannte Infektionslage – Genehmigung vom Schulamt notwendig– Aufgaben werden zur Verfügung gestellt, die im eigenständigen Lernen zu erledigen sind – die Schulcloud kann eingesetzt werden– Notbetreuung mit Zugangsvoraussetzungen wird angeboten (bereitgestelltes Formular muss verwendet werden) – MNB, Tests- s.o.

„Mischformen innerhalb der Schule sowie Klasse oder Jahrgangsstufe sind entsprechend der Situation vor Ort möglich.“

Notbetreuung:

Während des Distanzunterrichts wird eine Notbetreuung angeboten. Die Zugangsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Formular.

Momentan gehen wir davon aus, dass wir uns ab dem 05.01.2022 im Regelbetrieb befinden. Dies ist aber wie bereits erwähnt, von der Infektionslage an unserer Schule abhängig.

Im Falle eines positiven Befundes gilt weiterhin, dass die Schule die Kontakte ermittelt und absondern kann. Dies geschieht durch einen Bescheid durch die Schule in bewährter Form.

Wir als Schule haben nun wöchentlich eine Lageeinschätzung vorzunehmen. Demzufolge wird bis zum 23.01.2022 die Lage in der Schule wöchentlich neu bewertet und festgelegt, ob schulorganisatorische Maßnahmen (eingeschränkter Regelbetrieb, Distanzunterricht) für die Folgewoche notwendig sind. Ein Wechselbetrieb innerhalb der Woche ist derzeit nicht erwünscht.

Nun noch einige wichtige Informationen aus der Allgemeinverfügung:

MNB:

Alle Personen, die sich in der Schule aufhalten, sind zum Tragen einer qualifizierten MNB verpflichtet. Damit sind medizinische Gesichtsmasken bzw. OP- Masken gemeint. Die Masken sind im Schulgebäude, während des Unterrichts (bzw. der Notbetreuung) „… sowie außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände in Situationen, in denen der Mindestabstand … nicht eingehalten werden kann … zu tragen. … In regelmäßigen Abständen … ist eine Pause von der Verwendung der qualifizierten Gesichtsmaske zu ermöglichen.“

Eine Ausnahme von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB besteht im Sportunterricht. Während des Musikunterrichts ist eine Maske zu tragen.

Befreiungsmöglichkeit von der Präsenzpflicht:

An den Befreiungsmöglichkeiten hat sich nichts geändert. Schüler mit Risikomerkmalen sowie Kinder, welche bereits die erste Impfung erhalten haben und noch auf den Erhalt der zweiten Impfung warten, können auf Antrag durch die Schulleitung von der Präsenzpflicht befreit werden.

Kinder mit Risikopersonen im gleichen Haushalt können auf Antrag befreit werden. Der Antrag ist bei der Schule einzureichen und von dort an das Schulamt weiterzuleiten.

Zutritt einrichtungsfremder Personen:

Die Zugangsvoraussetzung bleiben bestehen (3 G bzw. weniger als 10 Minuten bei ausreichendem Infektionsschutz).

Liebe Eltern,

wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und möchten uns auf diesem Weg für Ihr Verständnis sowie Ihre Mitarbeit bedanken.

Es grüßt Sie

das Team der Grundschule

Anmerkung: gekennzeichnete Zitate sind der Allgemeinverfügung des TMBJS vom 28.12.2021 entnommen

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Information zur Zahlung der Hortgebühren für den Monat Januar 2022

Aufgrund der derzeitig unklaren Situation wird die Zahlung der Hortgebühren für den Monat Januar 2022 vorerst ausgesetzt.

Das bedeutet, für den Monat Januar 2022 erfolgt zur Fälligkeit 01. Januar 2022 kein Einzug der Hortgebühren bei den Eltern, welche ein SEPA-Mandat erteilt haben.

Außerdem werden die Eltern, die einen Dauerauftrag zur Zahlung der Hortgebühren eingerichtet haben gebeten, diesen für Januar 2022 momentan auszusetzen.

Nach einer Entscheidung zur Betreuungssituation, seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, erfolgt eine gesonderte Mitteilung über die Zahlung der Hortgebühren für den Monat Januar 2022. (Mitteilung des Landratsamtes Wartburgkreis, Bad Salzungen)

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Wichtige Mitteilungen zum Schulstart am 03.01. und 04.01.2022 (Stand 22.12., 17.24 Uhr)

Liebe Eltern,

wir möchten Ihnen die Informationen, die wir gestern (19.05 Uhr) erhalten haben, übermitteln:

Mitteilungen des Ministeriums:

„Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

im Auftrag von Bildungsminister Helmut Holter übermittle ich Ihnen folgende Nachricht im Sinne einer Vorabinformation über geplante Maßnahmen zum Jahresbeginn…:

Das neue Expertengremium der Bundesregierung sowie das Robert-Koch-Institut haben in den vergangenen Tagen erstmals drastische und fundierte Warnungen vor einer sehr starken Infektionswelle mit der neuen Omikron-Variante des Coronavirus ausgesprochen. Es ist zu erwarten, dass allein aufgrund der schieren Menge von Neuinfektionen bei Erwachsenen wie bei Kindern eine besorgniserregende Situation zu Beginn des neuen Jahres eintreten kann. Diese Warnungen müssen wir sehr ernst nehmen. Die notwendigen politischen Maßnahmen werden derzeit im Bund und in Thüringen in ihren Details noch erarbeitet. Das Thüringer Kabinett tagt beispielsweise am Mittwoch, 22. Dezember 2021.

Das Bildungsministerium plant als erste ad-hoc-Maßnahme, den regulären Unterricht an den Schulen in den ersten beiden Schultagen des Jahres 2022 auszusetzen. So sollen nach den Weihnachtsferien Kontakte minimiert werden. Zudem benötigen Sie in den Schulen Zeit, um sich auf die neue Situation einstellen zu können. Die Maßnahme wird voraussichtlich im Rahmen einer Änderung der Thüringer Infektionsschutzmaßnahmenv​erordnung in Kraft gesetzt. Diese wird derzeit erarbeitet. Weitere Maßnahmen werden folgen.

Für die Schulen in Thüringen bedeutet das Folgendes; bitte stellen Sie sich auf diese Situation entsprechend ein und informieren Sie Ihre Schulgemeinschaft und alle Eltern:

Am 3. und 4. Januar 2022 findet kein regulärer Unterricht statt. Auch in der Häuslichkeit findet allenfalls selbstorganisiertes Lernen der Schülerinnen und Schüler statt. Es ist Ihrerseits jedoch lässlich, hierzu genauere Regelungen noch im Vorfeld zu treffen.
• Eine Betreuung für Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe 6
– in der Förderschule in allen Klassenstufen – wird durch die Schulen sichergestellt. Die Eltern sind dringend gebeten, ihre Kinder an diesen beiden Tagen nicht in die Schule zu schicken.
Schulpersonal ist im Dienst und nutzt die zwei Tage zur Betreuung der Kinder, die in den Schulen erscheinen, vor allem aber zur Vorbereitung der folgenden Schulzeit. Welche Regelungen ab dem 5. Januar 2022 gelten werden, wird Ihnen mitgeteilt, sobald sie getroffen worden sind.

Mit dieser ad-hoc-Maßnahme verbindet Bildungsminister Holter den Wunsch, auch das schulische Personal soweit zu entlasten, dass die Ferien vor allem für die nötige Erholung genutzt werden können.
Bitte haben Sie Verständnis für diese kurzfristige Information. Leider ist es auch und insbesondere in der Ferienzeit nötig, wichtige Entscheidungen auch und oft zuerst über die Medien zu verbreiten. Auch dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Rechtliche Regelungen und Detailregelungen sind oft erst im Nachgang getroffener Entscheidungen verfügbar. Unser Ziel ist es, die Schulen stets so schnell, aber auch so detailliert wie möglich über neue Maßnahmen zu informieren.“

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum heutigen Tag keine Pläne bereitstellen können. Einige Anfragen erreichten die Kollegen diesbezüglich schon am gestrigen Tag. Wie Sie dem Schreiben des Bildungsministers entnehmen können, hat das schulische Personal in den Ferien seinen Urlaub zu nehmen.

Teilen Sie den Pädagogen bitte unbedingt bis zum 30.12.21 schriftlich mit, ob Ihr Kind am 03.01. bzw. 04.01.2022 in die Schule kommt. Alle Essenteilnehmer sind von der Firma Schmähling herausgenommen. Dies bedeutet, dass Sie für Kinder, die am 03.01. und 04.01. in der Schule sind, eine erneute Essenbestellung tätigen müssen.

Wir werden an den betreffenden Tagen die übliche Öffnungszeit abdecken. Bitte nutzen Sie die Betreuungsmöglichkeit nur im Bedarfsfall. Eltern, die kein Gebrauch von der Betreuung in der Schule machen, können in Eigenverantwortung ein Schreiben der Krankenkasse o.ä. in der Schule vorlegen und sich dies bestätigen lassen. Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus, dass die Schülerbusse fahren.

Am ersten Tag nach den Ferien werden die Kinder in festen Gruppen betreut und zu Beginn des Tages getestet. Das Tragen der MNB ist notwendig.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur gesicherte Informationen weitergeben dürfen. Dies bedeutet, dass wir nur welche weitergeben dürfen, die uns über das Mitteilungsmodul des Ministeriums übermittelt werden. Derzeit wird über einen Distanz – und Wechselunterricht in den Medien berichtet. Dies können wir aus den genannten Gründen noch nicht bestätigen.

Trotz der Umstände wünschen wir Ihnen schöne Weihnachtsfeiertage im Kreise Ihrer Familie und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen.

Herzlichst

Ihr Team der Grundschule

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Befreiungsmöglichkeit vom Unterricht vor den Weihnachtsferien

Liebe Eltern,

wie Sie am gestrigen Tag aus den Medien erfahren haben, besteht die Möglichkeit, Ihre Kinder für die Zeit vom 20.12. bis 22.12.2021 vom Unterricht zu befreien. Dies geschieht unter der Auflage, dass die erhaltenen Aufgaben an diesen Tagen von den Kindern im häuslichen Lernen zu erledigen sind.

Jedes Elternhaus schreibt bitte eine Mail an den Klassenlehrer. Darin muss enthalten sein, ob das Kind am Unterricht teilnimmt oder ob es zu Hause betreut wird. Eltern, die ihre Kinder befreien, müssen eine erforderliche häusliche Betreuung eigenständig sicherstellen. Die Schule stellt hierüber keine Bestätigung aus.

Am 03.01.2022 findet planmäßig Unterricht entsprechend der aktuellen Allgemeinverfügung statt.

Wir wünschen Ihnen trotz der schwierigen Zeiten erholsame Weihnachtstage im Kreise Ihrer Lieben. Gleichzeitig möchten wir uns für Ihr Vertrauen und Ihre Mitarbeit im vergangenen Jahr bedanken.

Herzlichst

Ihr Team der Grundschule

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