Herzlich willkommen

Beurlaubung

Antrag auf Beurlaubung nach § 7 Thüringer Schulordnung

Sollten Sie Ihr Kind aus privaten, religösen oder medizinischen Gründen von der Schule beurlauben wollen oder müssen, muss eine rechtzeitige Antragstellung erfolgen.

Das folgende Formular geben Sie bitte ca. 4 Wochen vor der geplanten Beurlaubung ab. Bitte beachten Sie Bearbeitungszeiten.

Erst nach Genehmigung

1-3 Tage durch den Klassenleiter
4-15 Tage und vor oder nach den Ferien durch den Schulleiter
ab 15 Tage durch das Staatliche Schulamt Westthüringen

ist die Beurlaubung gestattet.

Das Formular muss beim Klassenleiter abgegeben werden. Dieser informiert Sie über die Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung.

Beurlaubungen wegen Urlaubs außerhalb der Ferien werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.

Das Nacharbeiten der verpassten Lerninhalte liegt in der Verantwortung der Schüler bzw. deren Sorgeberechtigten.