Herzlich willkommen

Aktuelles

Informationen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes

Liebe Eltern,

mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer pandemischen Lage von nationaler TragweiteÄnderung des Infektionsschutzgesetzes ergeben sich für unsere Schule grundlegende Änderungen. Diese werden fortlaufend ergänzt bzw. konkretisiert. Daher bitte ich Sie, dass Sie sich auch am bevorstehenden Wochenende auf der Homepage informieren.

1. Testpflicht

Für alle Personen, die das Schulgelände betreten gilt die Testpflicht. „Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Präsenz in der Schule nur erlaubt für Personen, die die 2x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. … Personen, die ein konkretes Testangebot ablehnen, sind ab diesem Zeitpunkt von der Präsenz ausgeschlossen und können erst wieder teilnehmen, nachdem sie einen Test durchgeführt haben. Alternativ wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines Nachweises über eine Schnelltestung …, zum Beispiel an einem Bürgertestzentrum, welches nicht älter als 48 Stunden ist, als Testung am Testtag der Einrichtung anerkannt. … Diese Regelung gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für die Notbetreuung.“ (Informationen zur Umsetzung des Gesetzes in Thüringen von Dr. J. Heesen)

Damit verlieren die eingereichten Widersprüche ihre Wirkung. Für die bisher gezeigte Testbereitschaft vieler Elternhäuser möchten wir uns recht herzlich bedanken.

Eine Testung befreit zum derzeitigen Stand nicht vom Tragen einer MNB.

Verfahren bei positivem Testergebnis:

Sollte dieser Fall eintreten, werden wir das Kind behutsam von den übrigen Kindern trennen und betreuen. Seien Sie versichert, dass es in guten Händen ist und mit diesem Ergebnis nicht allein gelassen wird.

Ergibt sich ein positives Testergebnis werden wir die Eltern sofort telefonisch informieren und eine Abholung des Kindes veranlassen. Ein positives Ergebnis weist auf eine eventuelle Infektion hin und wird vom Gesundheitsamt nur als positives Screening gewertet und diesem nicht gemeldet. Es muss danach zeitnah ein PCR-Test erfolgen. Nur mit einem negativen Testergebnis darf das Kind die Schule wieder betreten. Dieses Ergebnis muss der Schule vor dem Besuch schriftlich vorliegen.

2. Notbetreuung

Die Schule bietet auch weiterhin eine Notbetreuung für berechtigte Schüler an. Hierfür benötigen wir die ausgefüllten Abfrageformulare. Diese sind bis zum nächsten Donnerstag, 10.00 Uhr einzureichen.

Aus gegebenem Anlass weisen wir berechtigte Eltern nachdrücklich darauf hin, dass die Kinder nicht in die Notbetreuung geschickt werden dürfen, wenn eine Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist.

Dies bedeutet, dass Kinder deren Eltern zu Hause beispielsweise wegen der Betreuung erkrankter Geschwister, arbeitsfreien Tagen, späterem Dienstbeginn oder im Homeoffice sind, ihre Kinder an diesen Tagen keine Berechtigung zur Notbetreuung haben. Das Kind darf somit nicht in die Notbetreuung geschickt werden.  

3. Distanzunterricht Klassen 1 bis 3

Nach Problemen bei den Videokonferenzen werden diese nur noch über die Thüringer Schulcloud angeboten. Ab nächster Woche wird in den Klassen mindestens eine Videokonferenz über diese Plattform angeboten. Unsere weiterführenden Schulen (Eichelbergschule, Philipp- Melanchthon- Gymnasium) arbeiten bereits erfolgreich mit dieser Cloud. Die Schüler nutzen also ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit der Thüringer Schulcloud auch nach der Klasse 4 weiter.

Wir bitten Sie, sich dafür bei der Schulcloud anzumelden.

Kinder, die nicht angemeldet werden, erhalten weiterhin Anrufe vom Klassenlehrer.

Nach einem Beschluss der Klassenkonferenz werden wir in diesem Schuljahr die Aufgaben für das Distanzlernen wie bisher erstellen und weiterleiten.

4. Wechselunterricht der Klasse 4

Für die Klassenstufe 4 beginnt ab Montag der Wechselunterricht. Dies geschieht unabhängig vom Schwellenwert. „Die feste Lerngruppe muss also ersetzt werden durch eine an die Raumgröße angepasste Verkleinerung der Gruppen. In verkleinerten Gruppen dürfen verschiedene [Pädagogen] eingesetzt werden. Der Wechselunterricht sollte in der Regel im wöchentlichen Wechsel erfolgen.“ (Informationen zur Umsetzung des Gesetzes in Thüringen von Dr. J. Heesen)

Diese Regelung würde uns die Durchführung von Fachunterricht ermöglichen. Leider haben wir noch keine Informationen hinsichtlich des allgemein angestrebten Stundenumfanges.

Am Montag beginnen wir mit Klassenleiterunterricht für die betreffende Gruppe. Dazu wird sich die Klassenlehrerin mit Ihnen in Verbindung setzen. Der Unterricht beginnt an diesem Tag um 7.45 Uhr und endet voraussichtlich um 12.20 Uhr.

Hauskinder und Hortkinder verlassen danach die Schule, Buskinder nehmen den nächstmöglichen Bus. Die Busse fahren zu den üblichen Zeiten.

Für die Gruppe im Distanzunterricht werden Aufgaben bereitgestellt.

5. Essen

Der Essenanbieter erweitert sein Angebot und hat ab dem 03.05.2021 ein Kaltessen in den Bestellformularen aufgeführt. Dies hat unter den Eltern schon für Verunsicherung gesorgt. Das Angebot ist KALT und würde an der Essenausgabe in Dosenform an die Kinder ausgegeben. Es muss außerhalb der Schule verzehrt werden. Daher ist diese Möglichkeit für unsere Schule momentan eher unpraktikabel.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und werden Änderungen zeitnah über die Homepage mitteilen.

Herzliche Grüße

Ihr Team der Grundschule

zum BeitragInformationen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes

Schulbetrieb ab dem 12.04.2021

Liebe Eltern,

die Osterferien nähern sich dem Ende und Sie fragen sich sicherlich schon, wie es in der Schule weitergehen wird. Soeben wurde uns die Allgemeinverfügung des Wartburgkreises zugestellt. Diese ist voraussichtlich bis zum 24.04.2021 gültig.

Ab dem 12.04.21 starten wir in der Phase ROT. Grundlage hierfür sind die Allgemeinverfügung des Wartburgkreises sowie die Verordnung des Landes Thüringen.

Dies bedeutet, dass nur die Kinder, die vor den Ferien die Anmeldung zur Notbetreuung abgegeben haben, diese auch besuchen dürfen. Der Termin hierfür war der 15.03.21.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei der hohen Zahl an Berechtigten zur Notbetreuung an diesen Anmeldungen festhalten. Neue Anträge sind nur nach Einzelprüfung und im zeitlichen Abstand zum Betreuungsbedarf eingeschränkt möglich. Der zeitliche Mindestabstand beträgt von der Abgabe bis zur Teilnahme mindestens 24 Stunden. Die Kinder mit Unterstützungsbedarf erhalten eine gesonderte Einladung von ihrem Klassenlehrer.

Kinder in der Notbetreuung nach Anmeldung:

6.30 Uhr bis 14.30 Uhr, Essenteilnahme ist in Eigenverantwortung zu organisieren

Kinder mit gesonderter Einladung durch den Klassenlehrer:

7.30 Uhr bis 9.30 Uhr

Alle Kinder bringen bitte ihre Materialien mit. Bitte beachten Sie, dass die Materialien in der Schule bearbeitet werden. Ein Vorarbeiten ist nicht erwünscht. Sollten Sie weitere Angebotsmaterialien benötigen, finden Sie diese mit Ihrem persönlichen Zugang auf der E- Learning- Plattform unserer Schule.

Die Materialausgabe der Pläne sowie die Rückgabe organisieren die Klassenlehrer in Eigenverantwortung.

Informationen zu den freiwilligen Tests:

Wie Sie aus den Medien erfahren haben, setzt das Land auf eine freiwillige Teststrategie. Diese soll auch bei den Schülern der Klassen 1 bis 4 durchgeführt werden. Es werden sogenannte Lolli Tests zur Anwendung kommen. Bitte lesen Sie dazu das Schreiben des Ministers.

Bitte beachten Sie, dass die Freiwilligkeit dieser Tests immer wieder betont wird. Sie müssen aber einer Testung aktiv widersprechen, wenn Ihr Kind nicht getestet werden soll. Diese Bescheinigung muss vor Beginn der Tests der Schule vorliegen. Wir beginnen frühestens am Dienstag mit den Tests für die Kinder der Notbetreuung.

Auch weiterhin gilt ein Betretungsverbot. Sollten Sie ein dringendes Anliegen haben, welches Sie gerne besprechen möchten, so rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Wir werden dann eine Möglichkeit für den Austausch finden. Gerne können Sie auch unsere FAQ auf der Homepage mit dem Ihnen bekannten Passwort nutzen, wenn die betreffende Frage für alle Eltern relevant sein könnte.

Es gilt die Hausordnung der Stufe ROT sowie der Rahmenhygieneplan der Schule. Dieser besagt, dass die Schüler eine Maske (keine Schals) tragen müssen. Dies ist immer da notwendig, wo die Kinder anderen Klassen begegnen. Es kann sein, dass das Tragen der Maske auch im Unterricht bzw. der Notbetreuung angeordnet wird. Dann werden wir Sie gesondert informieren und für ausreichende Pausen vom Tragen sorgen. Das Personal ist verpflichtet auch im Unterricht eine qualifizierte Maske zu tragen.  Da es immer wieder vorkommt, dass die Masken Ihrer Kinder kaputt gehen, bitten wir Sie darum, Ihrem Kind unbedingt eine Ersatzmaske einzupacken.

Die Meldepflicht zu einer Infektion mit dem Virus sowie zur Meldung der Verhängung einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt bleibt bestehen.

zum BeitragSchulbetrieb ab dem 12.04.2021

Schulschließung ab 22.03.2021

(laut 3. Allgemeinverfügung des Wartburgkreises für das Gebiet des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 19.03.2021)

Liebe Eltern,

unsere Schule wird zum 22.03.2021 geschlossen.

Ursächlich hierfür ist der rasant steigende Inzidenz- Risikowert an Neuinfektionen mit einer starken Zunahme der Corona- Mutation B.1.1.7. im gesamten Wartburgkreis. Deswegen sind besondere Infektionsschutzmaßnahmen erforderlich, die eine Schließung der Einrichtung unumgänglich machen. Die Allgemeinverfügung ist voraussichtlich bis zum 31.03.2021 gültig. 

Hinweise für die Zeit der Schulschließung:

Eine Notbetreuung wird nur für berechtigte Eltern gewährleistet, die keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind haben. Wir bitten Sie, den Bedarf der Notbetreuung zu prüfen und möglichst auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Notbetreuung ist bis zum 26.03. gewährleistet.

Danach gelten die Anmeldungen zur Ferienbetreuung für die angemeldeten Hortkinder (29.03. bis 09.04.2021). Der Abgabetermin hierfür war der 05.03.2021.

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung benötigen wir dringend das Formular über die Betreuungszeiten. Dieses können Sie uns auch per Mail zukommen lassen. Spätestens am Montag bis 10.00 Uhr müssen alle Betreuungszeiten für die Personalplanung vorliegen.

Achtung: Alle bisher bewilligten Anträge auf Inanspruchnahme der Notbetreuung (mit Bestätigung durch den Arbeitgeber) behalten ihre Gültigkeit. 

Eventuelle Änderungen in den Betreuungszeiten teilen Sie bitte immer umgehend der Schule mit.

Kinder mit Unterstützungsbedarf werden von uns am Montag individuell eingeladen. Am Montag kommen diese Kinder bitte nicht in die Schule da wir erst die Anmeldungen der Notbetreuungskinder sichten müssen.

Für die Teilnahme an der Mittagsversorgung müssen Sie Ihr Kind über den Essenanbieter anmelden. Eltern deren Kinder zu Hause betreut werden, müssen das Essen eigenständig abmelden.

Die Schulbusse fahren wie gewohnt.

Für die Kurzfristigkeit der Informationen möchten wir uns entschuldigen. Dennoch wollen wir darauf hinweisen, dass dies nicht in unserer Verantwortung liegt. Wir müssen immer die offiziellen Schreiben durch die betreffenden Ämter abwarten. 

Wir können den Unmut vieler Eltern verstehen. Auch uns missfällt die derzeitige Lage. Dennoch ist das Team der Grundschule der falsche Ansprechpartner für Ihre Kritik. Wir alle wollen möglichst unbeschadet durch diese schwierige Zeit kommen.    

In diesem Sinne: Bleiben Sie und Ihre Familie gesund!

Herzliche Grüße

Ihr Grundschulteam

zum BeitragSchulschließung ab 22.03.2021

Schulöffnung ab dem 16.03.2021

Liebe Eltern,

laut der 2. Allgemeinverfügung des Wartburgkreises öffnet die Grundschule ab morgen wieder für alle Kinder. Wir starten im eingeschränkten Regelbetrieb der Stufe GELB II.

Die Öffnungszeit der Schule ist von 6.30 Uhr bis 14.30 Uhr.

Umsetzung:

Beaufsichtigung vor dem Unterricht im Schulhaus ab 6.30 Uhr (bei Bedarf)

Klassen 1,2 : 4 Stunden Unterricht beim Klassenlehrer

Klassen 3, 4: 5 Stunden Unterricht beim Klassenlehrer

Nach dem Unterricht können die Kinder an der Mittagsversorgung teilnehmen. Dazu müssen Sie Ihre Kinder eigenverantwortlich anmelden.

Es besteht die Möglichkeit, die Kinder bis 14.30 Uhr in der Schule zu betreuen. Alle Hauskinder können nach dem Unterricht die Schule verlassen. Durch eine Teilnahme an der Mittagsversorgung kann es dazu kommen, dass die Kinder verspätet das Schulgelände verlassen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass alle Kinder mit ihren festen Gruppen zum Mittagessen gehen.

Bitte teilen Sie uns mit, wann und wie Ihr Kind nach Hause kommt. Dazu können Sie das folgende Formular nutzen. Alle aktuellen Änderungen vermerken Sie bitte im Hausaufgabenheft.

Die Schulbusse fahren wie gewohnt. Der zusätzliche Bus um 11.20 Uhr verkehrt zum derzeitigen Stand nicht.

Bitte geben Sie Ihrem Kind zwei Masken mit. Wir weisen darauf hin, dass während der Schülerbeförderung sowie im Schulhaus und überall da, wo Kinder aus verschiedenen Gruppen zusammenkommen eine Maske ordnungsgemäß getragen werden muss. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nur dem pädagogischen Personal vorgeschrieben.

Herzlichst

Ihr Grundschulteam

zum BeitragSchulöffnung ab dem 16.03.2021

Hinweis zur Essenversorgung

Liebe Eltern,

aus technischen Gründen ist es der Firma Schmähling leider nicht möglich, die Dauerbesteller für eine Woche bzw. zwei Wochen aus dem System zu nehmen.

Deshalb müssen wir Sie bitten, Ihre Essenbestellung bzw. – abmeldung wochenweise zu kontrollieren und ggf. zu ändern. Ansonsten fallen für die Dauerbesteller eventuell Kosten an.

Hortbetreuung in den Osterferien

Bedingt durch die momentane Lage, wird es für die Ferienbetreuung der Hortkinder keinen Veranstaltungsplan geben.

Trotzdem warten viele schöne Aktionen im Rahmen des Möglichen auf Ihre Kinder. Je nach Wetterlage wird gewandert, gebastelt und gespielt.

Wir freuen uns darauf!

Ihr Grundschulteam

zum BeitragHinweis zur Essenversorgung

Schulschließung laut Allgemeinverfügung

Das Landratsamt Wartburgkreis hat am 05.03.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen. Grund dafür war die Entwicklung des 7- Tages- Inzidenzwertes. Daraus geht hervor, dass alle Schulen im Wartburgkreis von Stufe GELB II in Stufe ROT zurückkehren und ab 08.03.2021 geschlossen werden.

Damit ist eine Rückkehr zum häuslichen Lernen nötig. Die Klassenlehrer werden Sie über die Pläne und den weiteren Ablauf umgehend informieren.

Für alle Kinder, die für den 08.03.2021 (variablen Ferientag) angemeldet sind, bleibt der Betreuungsanspruch bestehen.

Notbetreuung bei Schließung von Schulen während der Phase ROT:

Der Zugang zur Notbetreuung kann Kindern nur gewährt werden, wenn für sie ein genehmigter Antrag in der Schule im Original vorliegt und die Betreuungszeiten angemeldet wurden. Die im diesem Kalenderjahr vorgelegten und genehmigten Anträge behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht neu eingereicht werden. Für neue Anträge nutzen Sie bitte das folgende Formular:

Bei Nichtgenehmigung melden wir uns zeitnah innerhalb eines Werkstages. Die Notbetreuungsmöglichkeit gilt nur, wenn der Antrag genehmigt ist und es keine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt.

Anmeldung der Betreuungszeiten ab 09.03.:

Dieses Formular ist für die bedarfsgerechte Planung der Gruppen notwendig. Bitte reichen Sie es bis zum 08.03., 10.00 Uhr ein (vorzugsweise per Mail oder alternativ in den Briefkasten). Da wir keine Aussagen zur Dauer der Phase ROT treffen können, haben wir vorsorglich zwei Wochen angegeben.

Alle Dauerbestellungen wurden heute für den Zeitraum der Schulschließung storniert. Sollte Ihr Kind an der Essenversorgung in der Notbetreuung teilnehmen, müssen Sie es erneut anmelden.

Bitte geben Sie Ihrem Kind für die Notbetreuung alle notwendigen Schulmaterialien zur Bearbeitung der Wochenpläne mit.

Über Veränderungen werden wir Sie zeitnah informieren.

Ihr Grundschulteam

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Anwesenheit ab 22.02.21

Liebe Eltern,

bitte laden Sie das Anwesenheitsformular einmal für die kommenden Wochen herunter und geben Sie dieses Ihrem Kind am Montag mit in die Schule. Alle nachträglichen Änderungen können Sie im Hausaufgabenheft vermerken.

Alle Hauskinder, die an der Mittagsversorgung teilnehmen, essen mit ihren Klassen. Dadurch vermeiden wir eine Vermischung der Gruppen. Dies hat leider zur Folge, dass es zu leichten Verzögerungen beim Verlassen der Schule kommen kann.

Ihr Team der Grundschule

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Schulbetrieb ab 22.02.2021

Liebe Eltern,

nach einer langen Zeit des Wartens öffnen sich nun endlich wieder die Türen unserer Schule für alle Kinder. Die vergangenen Wochen haben allen Beteiligten viel abverlangt. Wir danken Ihnen für die Unterstützung, Geduld und das entgegengebrachte Verständnis.

Ab Montag starten wir in den eingeschränkten Regelbetrieb. Auf der Grundlage der Vorgaben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport möchten wir Sie über die Rahmenbedingungen informieren.

Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen durch dasselbe pädagogische Team.

Klassenstufen 1,2 – täglich von 7.45 Uhr bis 11.15 Uhr

Klassenstufen 3,4- täglich von 7.45 Uhr bis 12.20 Uhr

Die Schüler erhalten einen fächerübergreifenden Unterricht durch den Klassenlehrer. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Kernfächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde.

Die Öffnungszeiten der Schule sind von 6.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Damit haben wir das Betreuungsangebot entsprechend der Vorgaben des Ministeriums auf das maximal Mögliche ausgedehnt.

Eine Alltagsmaske (kein Tuch oder Schlauchschal/ Multifunktionstuch) ist von den Kindern beim Raumwechsel, in den Toiletten und immer dann zu tragen, wenn sie mit anderen Klassen zusammentreffen. Bitte geben Sie Ihrem Kind immer eine Ersatzmaske mit. Zur Schülerbeförderung muss voraussichtlich eine medizinische Maske getragen werden. Momentan liegen uns dazu aber keine weiteren Informationen vor.

Unser Rahmenhygieneplan schreibt das regelmäßige Lüften vor. Dadurch können die Temperaturen im Klassenraum stark schwanken. Eine Strickjacke kann Ihr Kind vor Erkältungskrankheiten schützen.

Außerdem müssen alle Kinder, die zur Mittagsversorgung durch Sie angemeldet wurden, Besteck mitbringen.

Eltern haben die Pflicht, bei einem Verdachtsfall oder einer Erkrankung innerhalb der Familie oder des unmittelbaren Umfeldes die Schule unverzüglich darüber zu informieren.

Außerdem gilt Betretungsverbot für Kinder:

  • mit erheblichen Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen
  • mit Muskelschmerzen
  • mit Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns
  • akuter Bronchitis, Atemnot oder Fieber über 38°C
  • trockenem Husten, Schnupfen, Fieber, wenn ein enger Kontakt zu anderen Personen der Einrichtung zu erwarten ist oder eine Verbindung zu einem Ausbruchsgeschehen denkbar ist

Betriebsfremde Personen haben weiterhin keinen Zutritt zur Einrichtung.

Weitere Fragen zur Öffnung können Sie auch über unsere FAQ stellen. Wir versuchen diese zeitnah zu beantworten.

Mit herzlichen Grüßen

das Team der Grundschule

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