Herzlich willkommen

Aktuelles

Betreuung während der Ferien zum Jahreswechsel

Liebe Eltern,

am 23.12.2021 werden alle angemeldeten Kinder im Hort zu den angegebenen Zeiten betreut. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist.

In der Zeit vom 27.12. bis 31.12.2021 ist die Schule bzw. der Hort geschlossen.

Ab dem 03.01.2021 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie und Ihre Kinder da.

Herzliche Grüße

Ihr Team der Grundschule

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Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien

Alle Schulen in Westthüringen befinden sich in der Warnstufe 3. Damit ergeben sich Veränderungen im Schulalltag.

Mund- Nasen- Bedeckung:

Alle Schüler sowie das Personal sind verpflichtet, im Schulgebäude auch während des Unterrichts, eine MNB zu tragen. Erwachsene müssen dabei eine qualifizierte Maske verwenden.

Die Lehrkräfte sorgen durch Aufenthalte im Freien für Pausen vom Tragen der MNB.

Die Maskenpflicht gilt auch für die Schülerbeförderung.

Tests:

Die Schüler werden montags und mittwochs verbindlich getestet. Kinder, die an diesen Tagen fehlen, werden an anderen Tagen getestet. Sollten Sie eine Bestätigung des Testergebnisses benötigen, kann Ihnen diese bei Vorlage der Testbescheinigung, quittiert werden. Für den Fall, dass der Test ein positives Ergebnis aufweist, sind wir verpflichtet, das Kind unverzüglich abholen zu lassen. Für den Wiederbesuch der Schule muss nach den allgemein gültigen gesetzlichen Regelungen ein negatives PCR- Ergebnis vorgelegt werden.

Schüler die nicht an den Testungen teilnehmen, müssten in gesonderten Räumen und mit schulischem Personal unterrichtet sowie betreut werden. Dies kann die Schule personell nicht leisten.

Unterricht:

Der Unterricht findet nach dem gültigen Stundenplan statt. Erlaubt sind auch Musik- und Sportunterricht sowie Chorproben.

Zutritt zur Einrichtung:

Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Aushänge an den Eingängen.

Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Herzliche Grüße

Ihr Team der Grundschule

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Warnstufe 2

Liebe Eltern,

die Warnstufe 2 wurde heute für den Wartburgkreis ausgerufen. Die Auswirkungen auf den Schulbetrieb bzw. die Ferienbetreuung möchte ich Ihnen kurz darlegen.

MBN: Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Personal sind verpflichtet, im Schulhaus und im Unterricht eine MNB zu tragen. Ausgenommen von der Pflicht des Tragens im Unterricht sind Kinder, die am verbindlichen Testregime teilnehmen. Die Maskenpflicht für ungetestete Kinder gilt auch im Ferienhort, solange die Betreuung nicht im Freien stattfindet.

Zugang für einrichtungsfremde Personen: Ein Zugang zum Schulgelände ist nur mit MNB und 3G- Nachweis gestattet.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine erholsame Ferienzeit mit tollen Erlebnissen.

Herzlichst

Ihr Team der Grundschule

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Warnstufe 1- voraussichtlich ab 07.10.21 (bei erneuter Überschreitung )

Liebe Eltern,

soeben wurden wir vom Schulamt informiert, dass eventuell ab morgen die Warnstufe 1 für den Wartburgkreis Gültigkeit erhält.

Damit müssen wir unseren Schülern ein Testangebot unterbreiten. Sollte Ihr Kind nicht an den Testungen teilnehmen, benötigen wir eine schriftliche Mitteilung darüber. Diese ist am 07.10.21 vorzulegen. Alle Kinder, die keine Mitteilung vorlegen, werden getestet.

Kinder, die Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf tragen, können auf Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden. Leistungsnachweise müssen trotzdem erbracht werden.

Gleichzeitig wird das Betretungsverbot für einrichtungsfremde Personen verschärft. Zutritt haben damit nur Personen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können oder einen vollständigen Impfschutz oder den Status als Genesener nachweisen können. Laut gültiger Verordnung gilt dies nicht, solange der Aufenthalt in der Einrichtung eine Dauer von zehn Minuten nicht überschreitet oder ein ausreichender Infektionsschutz gegeben ist (Abstandsgebot, MNB).

Für die Kurzfristigkeit der Umsetzung bitten wir um Entschuldigung.

Herzlichst

Ihr Team der Grundschule

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Hinweise für das Verfahren bei positivem Testergebnis in der Schule

Wir erhielten am gestrigen Nachmittag folgende Instruktionen:

Soweit Schüler positiv getestet worden sind, sind die Schulen verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren und das Kind durch die Eltern abholen zu lassen.

Nach den Vorgaben der ThürSARS-KiJuSSpVO ist sodann ein PCR-Test durchzuführen, vgl. § 44 Abs. 3. Das Gesundheitsamt kann die entsprechenden Anlaufstellen benennen.

Ein durchgeführter Schnelltest in einem Testzentrum reicht daher nicht aus, um erneut Zugang zur Schule zu erhalten. Der Zutritt zur Schule ist erst nach Vorliegen des negativen PCR-Ergebnisses gestattet.

Es muss ein PCR-Test und kein PoC-Test erfolgen.

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Wichtige Hinweise zum Schulstart am 06.09.2021

Liebe Eltern,

Am 06.09.2021 beginnt das neue Schuljahr. Für einen gelingenden Schulstart möchten wir Ihnen einige Informationen mitteilen.

1. Schultag:

Schulbeginn:     7.45 Uhr

Ende:                  Klasse 1,2- 11.15 Uhr/   Klasse 3, 4- 12.20 Uhr

Schülerverkehr:

Die Fahrstrecke über Herda ist wieder geöffnet. Es wurde uns auf unsere Anfrage mitgeteilt, dass die normalen Haltstellen wieder angefahren werden. Die Ersatzhaltestelle ist aufgehoben. Unter www.vgwak.de können Sie die Abfahrtzeiten noch einmal einsehen.

Für Fragen steht Ihnen Herr Döring von Wartburgmobil unter der Telefonnummer 03691/8879 zur Verfügung.

Regelungen für den Zeitraum vom 06.09.- 19.09.2021:

Für diesen Zeitraum wurde ein Sicherheitspuffer eingerichtet. Die Grundlage hierfür sind die Mitteilungen des TMBJS. Mit dem vorgeschalteten Sicherheitspuffer wird thüringenweit für alle Schulen verbindlich eine gesonderte Regelung in den ersten beiden Wochen zu Beginn des Schuljahres umgesetzt.

Alle Kinder werden in diesem Zeitraum montags und mittwochs verpflichtend getestet. Die Testpflicht entfällt für genesene Personen. Bitte geben Sie Ihrem Kind diesen Nachweis am Montag mit. Kinder, die an einem Testtag fehlen, werden nachgetestet. Das bisherige Verfahren bei einem positiven Testergebnis bleibt bestehen.

Im gesamten Schulhaus muss eine MNB getragen werden. Diese entfällt während des Unterrichts am Sitzplatz für getestete und genesene Schüler. Denken Sie bitte auch an die Pflicht zum Tragen einer MNB im Schülerverkehr.

Schüler mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion können sich in den ersten zwei Wochen vom Präsenzunterricht befreien lassen. Dies geschieht auf schriftlichen Antrag.

Für Kinder mit Erkältungssymptomen besteht ein Betretungsverbot. Ein Betreten ist nur bei Vorlage eines negativen Testergebnis, dass außerhalb des Schulsystems gemacht wurde möglich. Sie als Eltern tragen dafür Verantwortung.

Einrichtungsfremde Personen haben nur mit einem 3G- Nachweis und MNB Zutritt.

Herzliche Grüße

Ihr Team der Grundschule

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