Herzlich willkommen

Aktuelles

Notbetreuung ab 01.02.2021

Liebe Eltern,

hiermit möchten wir Ihnen die Formulare zur Notbetreuung ab dem 01.02.2021 zur Verfügung stellen. Grundlage dafür bleibt die nachgewiesene Berechtigung durch den Arbeitgeber. Alle bisher betreuten Kinder müssen keine neue Bescheinigung erbringen. Für sie ist nur ein neues Formular über die Betreuungszeiten einzureichen. Dieses benötigen wir bis zum 28.01.2021, 10 Uhr. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Kinder nur die Notbetreuung besuchen dürfen, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht. An arbeitsfreien Tagen darf dies beispielsweise nicht erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis.

Für die Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen, besteht nun die Möglichkeit sich dies durch die Schule bestätigen zu lassen. Dazu haben wir am Freitag ein durch das Schulamt bestätigtes Formular erhalten. Die Anforderung sollte durch eine kurze Mail (gs.gerstungen@schulen-wak.de) erfolgen.

Wir möchten uns für Ihre Geduld und Ihr Entgegenkommen bedanken.

Ihr Team der Grundschule

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Präzisierung der Aussagen zur Notbetreuung (Stand: 07.01.2021, 15.00 Uhr)

Liebe Eltern,

es erreichten uns heute viele Anfragen bezüglich der Notbetreuung. Diese möchten wir Ihnen nach derzeitigem Wissenstand beantworten bzw. unsere Aussagen präzisieren.

Zur Anmeldung Ihres Kindes zur Notbetreuung (ab Montag) benötigen Sie zwingend:

  1. die Bescheinigung des Arbeitgebers (Formular vom gestrigen Eintrag) sowie
  2. die glaubhafte Darlegung, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.

Die Bescheinigung des Arbeitgebers ist für ein Elternteil ausreichend.

Die Notbetreuung ist aber auch möglich, „wenn … die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht.“ (Verlängerte Schließung von Schulen und Kindergärten, Th. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)

Wie dieser Nachweis erfolgen soll, ist von den Ämtern noch zu kommunizieren und bedarf der Einzelfallprüfung.

Die Betreuungszeiten sind entsprechend der personellen Gegebenheiten im Umfang von 6 bis 8 Stunden zu gewährleisten. Da die derzeitige Öffnungszeit für berufstätige Menschen nicht praktikabel ist, verlängern wir die Öffnungszeit um eine Stunde. Die Schule öffnet ab Montag für angemeldete Kinder um 6.30 Uhr und schließt 14.30 Uhr. Damit ist die maximale Betreuungszeit erreicht.

Wir bitten alle Eltern, die Ihre Kinder in die Notbetreuung geben, der Schule die verbindlichen Betreuungszeiten zu melden. Wir möchten dem entgegenwirken, dass mehrere Lehrer oder Erzieher ihren Dienst um 6.30 Uhr antreten und die Kinder erst sehr viel später kommen. Dies wäre gegenüber den Kollegen nicht fair, da viele von ihnen ihre eigenen Kinder auch erst in anderweitige Betreuung geben müssen, um für Ihre Kinder da sein zu können. Kurzfristige Änderungen melden Sie bitte zeitnah per Mail oder Telefon.

Für die verbindliche Meldung des Betreuungsbedarfes nutzen Sie bitte das untenstehende Formular. Dieses ist bitte bis zum 08.01.2021, 10.00 Uhr, der Schule zu übermitteln.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihr Team der Grundschule

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Formular zur Notbetreuung

Liebe Eltern,

für die Notbetreuung ab kommenden Montag gibt es ein neues Formular. Die Rahmenbedingungen diesbezüglich sind uns noch nicht mitgeteilt worden. Da aber Bestätigungen vom Arbeitgeber einzuholen sind, möchten wir Ihnen diese Formular schon heute weitergeben. Spätestens am Freitag 10.00 Uhr müssen die Anträge in der Schule eingegangen sein, damit wir die Planung der Notbetreuung zum Montag umsetzen können. Eventuell müssen wir nach der Veröffentlichung der neuen Anweisungen die Anmeldungen noch einmal nachregulieren.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und verbleiben mit den besten Wünschen für das neue Jahr

Ihr Team der Grundschule

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Notfallbetreuung

Ab dem 16.12. bis zum 22.12.2020 sowie zwischen dem 04.01. und 10.01.2021 steht denjenigen Elternhäusern eine Notbetreuung offen, die keine Möglichkeit haben, Ihre Kinder selbst zu betreuen. Die Betreuungszeit ist von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Dies ist unabhängig vom Beruf. Die Kinder werden in den bisher bestehenden Gruppen betreut. In der Folge kann es dazu kommen, dass die Gruppengröße stark variieren kann.

Sollten Sie Betreuungsbedarf haben, so laden Sie sich bitte das folgende Formular herunter und geben Sie dieses morgen bis 12.00 Uhr in der Schule ab. Bitte nutzen Sie dieses Angebot nur in tatsächlich dringenden Notfällen und betreuen Sie Ihre Kinder wenn möglich zu Hause.

Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Ihr Team der Grundschule

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Wichtige Informationen zum Schulbetrieb

„Thüringens Bildungsminister Helmut Holter hat am Wochenende die Entscheidung zur Einstellung des Präsenzunterrichts an allen Thüringer Schulen ab dem 16.12.2020 getroffen. … Alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen werden vom 16.12. bis 22.12.2020 und vom 04.01. bis 08.01.2021 im häuslichen Lernen unterrichtet. … Für die Klassenstufen 1 bis 6 … wird bei Bedarf eine Notbetreuung angeboten. Eine Vorabanmeldung ist erforderlich.“

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Die Regularien für die Notbetreuung wurden noch nicht mitgeteilt. Bitte warten Sie weitere Informationen diesbezüglich ab.

Die Kinder werden Aufgaben für das häusliche Lernen erhalten. Die Verantwortung dafür liegt bei den Klassenlehrern. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder bei der Bearbeitung. Diese Aufgaben können entsprechend der Richtlinien zum „Häuslichen Lernen“ einer Bewertung unterzogen werden. Die Aufgaben werden aber in jedem Fall zu einem festgelegten Zeitpunkt eingesammelt und vom Lehrer kontrolliert.

Ihr Grundschulteam

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Informationen zu einer weiteren Busabfahrt

Liebe Eltern,

ab dem 10.12. bis 22.12.2020 besteht die Möglichkeit, dass die Buslinie 180, Fahrtrichtung von Gerstungen nach Marksuhl, unsere Grundschüler aus Herda, Hausbreitenbach, Fernbreitenbach nach der 4. Stunde in die Heimatorte befördert. Um 11.20 Uhr ist die Abfahrt ab dem Gymnasium (gegenüber dem Spielplatz- Ausgangstür). Die Kinder werden bis zum Bus gebracht. Der Bus wird von der Firma Herwig gefahren. Die Kinder können ihren Schülerbusausweis nutzen, es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Diese Kinder können allerdings nicht an der Mittagsversorgung teilnehmen.

Wir danken einer lieben Mama für Ihren Einsatz sowie Herrn Döhring (Wartburgmobil) und der Firma Herwig für Ihr Entgegenkommen.

Herzliche Grüße

Ihr Team der Grundschule

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Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2021/22

Leider kann die Anmeldung der zukünftigen Schulanfänger für das Schuljahr 2021/22 momentan nicht persönlich stattfinden. Auf Grund des Betretungsverbotes werden die Anmeldeformulare über den Kindergarten bzw. über den Postweg an Sie verschickt.

Laut § 119, Thüringer Schulordnung, müssen alle Kinder, die bis zum 01.08.2021 das 6. Lebensjahr vollendet haben, an der zuständigen Schule im Einzugsbereich angemeldet werden. Bitte fügen Sie den Unterlagen eine Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Kopie des Maserschutznachweises (Impfausweis) bei. Das Anmeldeformular ist von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben bzw. muss eine Negativbescheinigung bei Alleinerziehenden in Kopie beigefügt werden (Die Originale sind zum 1. Elternabend vorzulegen.)

Die vollständig ausgefüllten Unterlagen sind bis spätestens 18.12.2020 in den Briefkasten der Grundschule einzuwerfen.

Wir bitten um Verständnis. Vielen Dank.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. (Telefon-Nr. 036922-20280 oder per E-Mail: gs.gerstungen@schulen-wak.de)

Die Schulleitung

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Schulorganisation ab dem 03.12.2020

Ab dem morgigen Tag ist der Schulbetrieb in unserer Schule eingeschränkt. Die Schule öffnet um 7.30 Uhr und schließt um 14.30 Uhr. Am Vormittag werden die Kinder täglich vier Stunden von jeweils einem festen Lehrer in ihren bestehenden Klassenverbänden fächerübergreifend unterrichtet. Grundlage hierfür ist die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe , Schulen und für den Sport vom 30.11. 2020. Diese Verordnung regelt den Schulbetrieb im Punkt 1, Abschnitt b: „In den Klassen 1-6 … sind täglich vier Unterrichtsstunden zu erteilen. … Von Montag bis Freitag hat ein eingeschränktes Betreuungsangebot im Umfang von mindestens sechs Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit zu gewährleisten; eine Betreuungszeit von acht Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit ist anzustreben.“(ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO)

Das Engagement der Eltern, eine Ausweitung der Öffnungszeit zu debattieren und einzufordern können wir nachvollziehen. Das geltende Recht wird durch die schulinternen Regelungen umgesetzt und beachtet. Letztlich dient es der Gesunderhaltung aller an Schule Beteiligten. Die Öffnungszeit ist ebenso von den bestehenden Personalressourcen abhängig.

Auch in den nächsten Tagen ist die Schule durch Krankenstände nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Für Fragen haben wir eine schulinterne Seite, ähnlich einer FAQ, eingerichtet. Diese ist mit einem Passwort geschützt. Die Elternsprecher werden es Ihnen in Kürze übermitteln. Bitte gehen Sie sorgsam damit um und geben Sie es nicht an schulfremde Personen. Bei Verstößen dagegen behalten wir uns eine Löschung der Seite vor. Die gestellten Fragen werden wir möglichst zeitnah beantworten. Zur Seite gelangen Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Grundschule

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