Hausordnung

1. Allgemeine Bestimmungen

In der Bundesrepublik Deutschland haben alle Kinder das Recht umfassendes Wissen und Können zu erwerben und ihre Begabungen und Talente zu entfalten.

Jeder Schüler muss sich jedoch gewissen Regeln unterwerfen, um das schulische Miteinander nicht zu beeinträchtigen. Sie haben die Pflicht fleißig und gewissenhaft zu lernen, sich gegenüber Lehrern, Erziehern und allen anderen Schulangestellten und auch gegenüber den Mitschülern, höflich und anständig zu verhalten.

Jeder Schüler besucht den Unterricht regelmäßig und pünktlich und  ist verpflichtet die Hausordnung einzuhalten, das Eigentum der Schule und anderer Mitschüler zu achten und sich im Schulgebäude, sowie im Nebengebäude (Haus I) diszipliniert zu verhalten.

Den Anweisungen der Lehrerschaft, der Sekretärin, des Hausmeisters und der Reinigungskraft, sind Folge zu leisten.

2. Unterricht

Jeder Lehrer, der die erste Stunde hält, ist mindestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulhaus. Ab 7.30 Uhr können sich die ersten Schüler in ihre Klassenräume begeben und sich beschäftigen. Die Medienecken können nach vorangegangener Einweisung von jedem Schüler in dieser Zeit benutzt werden.

Die Schüler der 4. Klassen dürfen den PC Raum benutzen, wenn der aufsichtsführende Lehrer der Klasse 4  den Server hochgefahren hat!

Es darf kein Schüler den Lehrerarbeitsplatz und den Server im Haus I benutzen!

Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn befindet sich jeder Schüler im Klassenraum. Die Mängel, die im Klassenraum festgestellt werden, sind sofort dem Hausmeister, oder dem Schulleiter zu melden. (Der Dienstplan des Hausmeisters wird gesondert beigefügt.)

In jeder Klasse wird ein Schüler eingeteilt, der für die Pflanzen, die Tafel, das Klassenbuch (ab Klasse 3), die Freiexemplare und die Mülltrennung zuständig ist!

Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht (siehe 3.) Jede Unterrichtsstunde beginnt mit einer Begrüßung im Stehen und endet mit einer Verabschiedung. Die Stühle werden nach der letzten Stunde hochgestellt, jedoch mit Ausnahmen ! Die betreffenden Klassenräume werden gesondert im Reinigungsplan benannt!

Straßenoberbekleidungen (Anoraks, Jacken Schals Mützen, etc) werden an den dafür vorgesehenen Garderobenhaken außerhalb des Klassenraumes abgelegt.

Das Essen während der Unterrichtsstunden ist verboten, jedoch das Trinken von Mineralwasser und zum Beispiel ungesüßten Tees ist grundsätzlich erlaubt!

(Limonaden, Colagetränke, Milchmixgetränke oder ähnliches dürfen im Unterricht nicht getrunken werden)

Das Mitbringen von Glasflaschen ist grundsätzlich verboten!

Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichtes verpflichtet. Bei Versäumnissen muss am ersten Tag des Fehlens bis 8.00 Uhr eine telefonische Mitteilung an die Schule erfolgen, eine schriftliche Entschuldigung ist bis spätestens 3 Tage nach Fernbleiben nachzureichen!

Beurlaubungen während der Schulzeit müssen beantragt werden. Der Klassenlehrer kann bis zu 3 Tage Freistellung gewähren, der Schulleiter bis zu 15 Tagen, sowie die Beurlaubung in der Zeit vor und nach den Ferien. Alle anderen Urlaubsersuchen werden vom Schulamt bearbeitet.

3. Blockmodell

Der Unterricht der Grundschule Gerstungen wird nach dem bewährten Blockmodell organisiert!

1. Block7.45 Uhr   –  9.15 Uhr
9.15 Uhr   –  9.45 Uhr

Frühstückspause und Bewegungspause
2. Block9.45 Uhr   – 11.15 Uhr
11.15 Uhr   – 11.35 Uhr

Mittagspause / Bewegungspause
5. Stunde 11.35 Uhr   – 12.20 Uhr danach   12.25 Uhr    1. Bus
6. Stunde 12.25 Uhr   – 13.10 Uhr danach    13.20 Uhr   2. Bus

Der Wechsel im Block ist fließend, sodass durchaus gewisse Zeitverschiebungen vorkommen können.  Dies ist gewollt und nicht vermeidbar! Bei Sport- und Schulgartenstunden jedoch, sollte auf Pünktlichkeit geachtet werden, da sonst durch die Wegezeiten noch mehr Unterrichtszeit verloren geht!

Der diensthabende Lehrer ist für die Sicherheit der Schüler zur Turnhalle sowie zum Schulgarten und zurück verantwortlich!

4. Pausenordnung

Der Zeitplan der Pausen ist im Punkt 3 geregelt!

Das Frühstück wird grundsätzlich im Klassenraum im Sitzen eingenommen. Jedes Kind hat ein eigenes Platzdeckchen, welches als Unterlage dient!

Nach dem Frühstück begeben sich die Kinder zur Bewegungspause.

Der Klassenraum wird erst verlassen, wenn kein Müll mehr auf den Tischen oder am Boden liegt, das Licht ist zu löschen und ein Fenster zum Lüften zu öffnen!

Es ist darauf zu achten, dass kein Kind Speisen oder Getränke mit auf den Schulhof nimmt.

Während der beiden Bewegungspausen dürfen sich die Kinder grundsätzlich frei auf dem Schulgelände bewegen. Der Spielplatz wird jeweils nur von zwei Klassenstufen genutzt (Der Wechsel wird gesondert im Aufsichtsplan geregelt). Der Sandkasten darf aus hygienischen Gründen im Vormittagsbereich nicht genutzt werden!

Das Schulgrundstück darf grundsätzlich nicht verlassen werden. Auch wenn ein Spielzeug außerhalb des Schulgeländes gelangt (Ball) darf kein Schüler ohne Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsperson dieses zurückholen- gegebenenfalls hat dies die Aufsichtsperson selber zu tun!

Beim Vorklingeln begeben sich die Kinder in den Klassenraum und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Im Haus herrscht grundsätzlich Rechtsverkehr!

Das Verhalten bei Alarm wird gesondert in einem Alarmplan geregelt!

Bei schlechtem Wetter wird die Hauspause über die Sprechanlage angekündigt.

Die Schüler halten sich im Klassenraum auf. Die Aufsichten befinden sich in den jeweiligen Fluren!

Jeder Lehrer, der laut Raum oder Vertretungsplan die letzte Unterrichtsstunde im Raum hatte, ist für das ordnungsgemäße Verlassen des Raumes verantwortlich! (Fenster schließen, Licht ausschalten, Tafel säubern)

Stühle hochstellen

5. Sicherheit und Ordnung

Ordnung und Sauberkeit in den Klassen, dem Treppenhaus, den Toiletten und auf dem Schulhof bzw. Spielplatz sind selbstverständliche Angelegenheiten jedes Lehrers, Erziehers und Grundschülers.

Jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass er sich und andere nicht gefährdet. Schubsen, Rennen und Treten sind in den Klassenräumen und vor allem im Treppenhaus grundsätzlich verboten.

Die Großspielgeräte sind grundsätzlich nur so zu nutzen, wie es der Hersteller und das Lehrerpersonal vorschreiben. Bei Missachtung aller Regeln kann ein Spielplatzverbot durch das Lehrerpersonal oder Erzieherpersonal ausgesprochen werden!

Das Mitbringen von Gegenständen, die nicht dem geregelten Schulablauf dienen ist nicht verboten, jedoch sollten sie vor dem Unterrichtsbeginn in den Taschen verschwinden! Waffenähnliche Gegenstände, Feuerzeuge, Streichhölzer, Zigaretten und alle elektronischen Aufnahme und Wiedergabegeräte dürfen vom Lehrerpersonal weggenommen werden!

Die Benutzung von Handys ist auf dem Schulgelände verboten. Mitgebrachte Handys dürfen im ausgeschalteten Zustand mitgeführt werden. Bei Verlust oder Beschädigung übernimmt die Schule keinerlei Haftung!

In dringenden Fällen kann im Sekretariat telefoniert werden.

Während des Sportunterrichtes sind Uhren und Schmuck aus Sicherheitsgründen abzulegen!

Das „Abkleben der Ohren“ ist allenfalls ein Entgegenkommen, jedoch ergibt sich daraus kein Haftungsgrund!

Grundsätzlich ist der Sportlehrer berechtigt einen Schüler vom Sportunterricht auszuschließen, der sich weigert seinen Schmuck abzulegen!

6. Sonderbestimmungen

Bei Wanderungen und Schulwanderfahrten gelten die Bestimmungen des Amtsblattes. 8 Tage vor Beginn der Wanderung oder 14 Tage vor einer Wanderfahrt sind Ort und Zeit dem Schulleiter schriftlich mitzuteilen.

Exkursionen sind in der aushängenden Liste im Lehrerzimmer einzutragen!

Dritte Personen, die nicht direkt zum Schulbetrieb gehören haben sich im Sekretariat anzumelden.

Hospitationen durch Eltern, Lehrer oder anderer dritter Personen müssen beim Schulleiter beantragt und durch ihn genehmigt werden. In der ersten Klassenelternversammlung wird geklärt, ob Eltern Unterrichtsbesuche durchführen können oder nicht. Die Elternschaft muss komplett einverstanden sein, ansonsten werden keine Hospitationen stattfinden.

Unfälle und Verletzungen werden durch den aufsichtsführenden Lehrer sofort im Sekretariat gemeldet. Dort findet die Erstversorgung statt.

Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Stellen diebstahlsicher anzuschließen. Die Grundschüler benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, diese verwahrt der Klassenlehrer!