Herzlich willkommen

Hinweise für das Verfahren bei positivem Testergebnis in der Schule

Wir erhielten am gestrigen Nachmittag folgende Instruktionen:

Soweit Schüler positiv getestet worden sind, sind die Schulen verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren und das Kind durch die Eltern abholen zu lassen.

Nach den Vorgaben der ThürSARS-KiJuSSpVO ist sodann ein PCR-Test durchzuführen, vgl. § 44 Abs. 3. Das Gesundheitsamt kann die entsprechenden Anlaufstellen benennen.

Ein durchgeführter Schnelltest in einem Testzentrum reicht daher nicht aus, um erneut Zugang zur Schule zu erhalten. Der Zutritt zur Schule ist erst nach Vorliegen des negativen PCR-Ergebnisses gestattet.

Es muss ein PCR-Test und kein PoC-Test erfolgen.

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Öffentliches Gesuch von bildungsunterstützenden Angeboten in den Sommerferien

Wir suchen für die bildungsunterstützenden Ferienangebote Partner, die einen Ferienkurs für Kinder unserer Schule anbieten möchten.

Die unterbreiteten Angebote sollten einen der folgenden Bereiche betreffen:

  • sprachlich
  • mathematisch
  • naturwissenschaftlich
  • sportlich
  • künstlerisch
  • musisch
  • Medienbildung.

Die Kurse finden in den folgenden Ferienwochen stattfinden:

26.07. bis 30.07.2021 (1. Woche)

02.08. bis 06.08.2021 (2. Woche)

Rahmenbedingungen der Angebote:

Die zeitliche Vorgabe für einen Ferienkurs ist in der Regel eine Woche und umfasst täglich 3-4 Zeitstunden.

Er sollte 3 Tage nicht unterschreiten und ist durchgängig von den gleichen Personen durchzuführen.

Ein Kurs benötigt mindestens 5 Schüler. Die maximale Teilnehmerzahl ist 15.

Der Anbieter erhält einen finanziellen Ausgleich und muss dafür ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen sowie einen Vertrag mit der Einrichtung abschließen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Interessenten melden sich bitte bis zum 25.06.2021 in der Schule.

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Gestaltung des Schulalltages ab 01.06.2021

Wir haben den Schwellenwert von 100 fünf Tage in Folge (Samstag) unterschritten. Damit enden die Maßnahmen der Bundesnotbremse zum 01.06.2021. Aus diesem Grund ergeben sich weitreichende Änderungen für die Beschulung unserer Kinder.

Es werden ab 01.06. alle Kinder täglich die Schule in ihrer festen Gruppe besuchen. Die Testpflicht bleibt im Juni weiterhin bestehen. Schüler und Schülerinnen, die sich einer Testung nicht unterziehen bleiben im häuslichen Lernen. Genesene haben der Schule durch Vorlage von entsprechenden Nachweisen mitzuteilen, dass sie von der Testpflicht befreit sind.

Es besteht die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, sich vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Dies erfolgt auf formlosen Antrag der Eltern mit Bekanntgabe der Gründe. Diese Befreiung gilt nicht für die Erbringung von Leistungserhebungen.

Durch den Wegfall des Wechselunterrichtes fällt ebenso die Notbetreuung weg. Sämtliche Betreuungszeiten, die über die Unterrichtszeit hinausgehen, werden im Rahmen des Hortes abgedeckt. Soweit über den Unterricht hinaus Betreuung gewünscht wird, muss das Kind im Hort gebührenpflichtig angemeldet sein.

Die Essenteilnehmer bringen bitte ihr Besteck mit.

Ablauf des Schultages:

6.30 Uhr – Öffnung des Frühhortes für Hortkinder

ab 7.30 Uhr- Ankommen aller Schulkinder in den Klassenräumen (Klasse 4 a Aula)

7.45 Uhr – Beginn des Unterrichts

11.30 Uhr- Ende des Unterrichtstages für die Klassen 1,2

12.20 Uhr- Ende des Unterrichtstages für die Klassen 3,4

ab 12.20 Uhr – Betreuung der Hortkinder bzw. Teilnahme an der Essenversorgung für Klasse 3, 4

14.30 Uhr- Schule schließt

Die Klassen 1 und 2 essen in der fünften Stunde Mittag. Die restliche Zeit dieser Stunde können die Kinder zum Spiel sowie zum sozialen Austausch nutzen. Dabei werden sie vom Klassenlehrer betreut. Eine Teilnahme an dieser Stunde ist den Hauskindern freigestellt.

Schüler der Klassen 3 und 4, die mit dem ersten Bus nach Hause fahren essen von 11.15 Uhr bis 11.30 Uhr.

Das Tragen von qualifizierten MNB ist nur noch im Schulgebäude in allen Situationen Pflicht, in welchen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Während der Schülerbeförderung muss aber auch weiterhin eine Maske getragen werden.

Bitte tragen Sie Ihren Kindern im Hausaufgabenheft ein, wie und wann sie nach Hause kommen. Dies ist für den reibungslosen Ablauf sehr wichtig.

Ihr Team der Grundschule

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Schulschließung ab 22.03.2021

(laut 3. Allgemeinverfügung des Wartburgkreises für das Gebiet des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 19.03.2021)

Liebe Eltern,

unsere Schule wird zum 22.03.2021 geschlossen.

Ursächlich hierfür ist der rasant steigende Inzidenz- Risikowert an Neuinfektionen mit einer starken Zunahme der Corona- Mutation B.1.1.7. im gesamten Wartburgkreis. Deswegen sind besondere Infektionsschutzmaßnahmen erforderlich, die eine Schließung der Einrichtung unumgänglich machen. Die Allgemeinverfügung ist voraussichtlich bis zum 31.03.2021 gültig. 

Hinweise für die Zeit der Schulschließung:

Eine Notbetreuung wird nur für berechtigte Eltern gewährleistet, die keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind haben. Wir bitten Sie, den Bedarf der Notbetreuung zu prüfen und möglichst auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Notbetreuung ist bis zum 26.03. gewährleistet.

Danach gelten die Anmeldungen zur Ferienbetreuung für die angemeldeten Hortkinder (29.03. bis 09.04.2021). Der Abgabetermin hierfür war der 05.03.2021.

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung benötigen wir dringend das Formular über die Betreuungszeiten. Dieses können Sie uns auch per Mail zukommen lassen. Spätestens am Montag bis 10.00 Uhr müssen alle Betreuungszeiten für die Personalplanung vorliegen.

Achtung: Alle bisher bewilligten Anträge auf Inanspruchnahme der Notbetreuung (mit Bestätigung durch den Arbeitgeber) behalten ihre Gültigkeit. 

Eventuelle Änderungen in den Betreuungszeiten teilen Sie bitte immer umgehend der Schule mit.

Kinder mit Unterstützungsbedarf werden von uns am Montag individuell eingeladen. Am Montag kommen diese Kinder bitte nicht in die Schule da wir erst die Anmeldungen der Notbetreuungskinder sichten müssen.

Für die Teilnahme an der Mittagsversorgung müssen Sie Ihr Kind über den Essenanbieter anmelden. Eltern deren Kinder zu Hause betreut werden, müssen das Essen eigenständig abmelden.

Die Schulbusse fahren wie gewohnt.

Für die Kurzfristigkeit der Informationen möchten wir uns entschuldigen. Dennoch wollen wir darauf hinweisen, dass dies nicht in unserer Verantwortung liegt. Wir müssen immer die offiziellen Schreiben durch die betreffenden Ämter abwarten. 

Wir können den Unmut vieler Eltern verstehen. Auch uns missfällt die derzeitige Lage. Dennoch ist das Team der Grundschule der falsche Ansprechpartner für Ihre Kritik. Wir alle wollen möglichst unbeschadet durch diese schwierige Zeit kommen.    

In diesem Sinne: Bleiben Sie und Ihre Familie gesund!

Herzliche Grüße

Ihr Grundschulteam

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Schulöffnung ab dem 16.03.2021

Liebe Eltern,

laut der 2. Allgemeinverfügung des Wartburgkreises öffnet die Grundschule ab morgen wieder für alle Kinder. Wir starten im eingeschränkten Regelbetrieb der Stufe GELB II.

Die Öffnungszeit der Schule ist von 6.30 Uhr bis 14.30 Uhr.

Umsetzung:

Beaufsichtigung vor dem Unterricht im Schulhaus ab 6.30 Uhr (bei Bedarf)

Klassen 1,2 : 4 Stunden Unterricht beim Klassenlehrer

Klassen 3, 4: 5 Stunden Unterricht beim Klassenlehrer

Nach dem Unterricht können die Kinder an der Mittagsversorgung teilnehmen. Dazu müssen Sie Ihre Kinder eigenverantwortlich anmelden.

Es besteht die Möglichkeit, die Kinder bis 14.30 Uhr in der Schule zu betreuen. Alle Hauskinder können nach dem Unterricht die Schule verlassen. Durch eine Teilnahme an der Mittagsversorgung kann es dazu kommen, dass die Kinder verspätet das Schulgelände verlassen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass alle Kinder mit ihren festen Gruppen zum Mittagessen gehen.

Bitte teilen Sie uns mit, wann und wie Ihr Kind nach Hause kommt. Dazu können Sie das folgende Formular nutzen. Alle aktuellen Änderungen vermerken Sie bitte im Hausaufgabenheft.

Die Schulbusse fahren wie gewohnt. Der zusätzliche Bus um 11.20 Uhr verkehrt zum derzeitigen Stand nicht.

Bitte geben Sie Ihrem Kind zwei Masken mit. Wir weisen darauf hin, dass während der Schülerbeförderung sowie im Schulhaus und überall da, wo Kinder aus verschiedenen Gruppen zusammenkommen eine Maske ordnungsgemäß getragen werden muss. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nur dem pädagogischen Personal vorgeschrieben.

Herzlichst

Ihr Grundschulteam

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