Herzlich willkommen

1. Ergänzung zur Information des Infektionsschutzgesetzes, 23.04., 16.00 Uhr

Testpflicht:

Ein vorliegender Widerspruch der Eltern gegen die Testpflicht muss von diesen (evt. beide Sorgeberechtigte) schriftlich zurückgenommen werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können.

Erfolgt die Rücknahme nicht, bleibt der Schüler im Distanzunterricht und darf die Schule nicht betreten.

Notbetreuung nach dem Präsenzunterricht:

Wenn ein Anspruch auf Notbetreuung besteht, ist dieser ggf. auch nach dem Präsenzunterricht (bis zum üblichen Ende der Notbetreuung) zu gewährleisten.

Hinweis: Das Bevölkerungsschutzgesetz kann durch regionale Allgemeinverfügungen weiter eingeschränkt werden- d.h. eine Allgemeinverfügung kann die Beschulung der 4. Klasse aussetzen.

Die vorangehenden heutigen Informationen können Sie unter Archiv April abrufen.