Herzlich willkommen

Notbetreuung ab 01.02.2021

Liebe Eltern,

hiermit möchten wir Ihnen die Formulare zur Notbetreuung ab dem 01.02.2021 zur Verfügung stellen. Grundlage dafür bleibt die nachgewiesene Berechtigung durch den Arbeitgeber. Alle bisher betreuten Kinder müssen keine neue Bescheinigung erbringen. Für sie ist nur ein neues Formular über die Betreuungszeiten einzureichen. Dieses benötigen wir bis zum 28.01.2021, 10 Uhr. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Kinder nur die Notbetreuung besuchen dürfen, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht. An arbeitsfreien Tagen darf dies beispielsweise nicht erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis.

Für die Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen, besteht nun die Möglichkeit sich dies durch die Schule bestätigen zu lassen. Dazu haben wir am Freitag ein durch das Schulamt bestätigtes Formular erhalten. Die Anforderung sollte durch eine kurze Mail (gs.gerstungen@schulen-wak.de) erfolgen.

Wir möchten uns für Ihre Geduld und Ihr Entgegenkommen bedanken.

Ihr Team der Grundschule

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Präzisierung der Aussagen zur Notbetreuung (Stand: 07.01.2021, 15.00 Uhr)

Liebe Eltern,

es erreichten uns heute viele Anfragen bezüglich der Notbetreuung. Diese möchten wir Ihnen nach derzeitigem Wissenstand beantworten bzw. unsere Aussagen präzisieren.

Zur Anmeldung Ihres Kindes zur Notbetreuung (ab Montag) benötigen Sie zwingend:

  1. die Bescheinigung des Arbeitgebers (Formular vom gestrigen Eintrag) sowie
  2. die glaubhafte Darlegung, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.

Die Bescheinigung des Arbeitgebers ist für ein Elternteil ausreichend.

Die Notbetreuung ist aber auch möglich, „wenn … die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht.“ (Verlängerte Schließung von Schulen und Kindergärten, Th. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)

Wie dieser Nachweis erfolgen soll, ist von den Ämtern noch zu kommunizieren und bedarf der Einzelfallprüfung.

Die Betreuungszeiten sind entsprechend der personellen Gegebenheiten im Umfang von 6 bis 8 Stunden zu gewährleisten. Da die derzeitige Öffnungszeit für berufstätige Menschen nicht praktikabel ist, verlängern wir die Öffnungszeit um eine Stunde. Die Schule öffnet ab Montag für angemeldete Kinder um 6.30 Uhr und schließt 14.30 Uhr. Damit ist die maximale Betreuungszeit erreicht.

Wir bitten alle Eltern, die Ihre Kinder in die Notbetreuung geben, der Schule die verbindlichen Betreuungszeiten zu melden. Wir möchten dem entgegenwirken, dass mehrere Lehrer oder Erzieher ihren Dienst um 6.30 Uhr antreten und die Kinder erst sehr viel später kommen. Dies wäre gegenüber den Kollegen nicht fair, da viele von ihnen ihre eigenen Kinder auch erst in anderweitige Betreuung geben müssen, um für Ihre Kinder da sein zu können. Kurzfristige Änderungen melden Sie bitte zeitnah per Mail oder Telefon.

Für die verbindliche Meldung des Betreuungsbedarfes nutzen Sie bitte das untenstehende Formular. Dieses ist bitte bis zum 08.01.2021, 10.00 Uhr, der Schule zu übermitteln.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihr Team der Grundschule

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Formular zur Notbetreuung

Liebe Eltern,

für die Notbetreuung ab kommenden Montag gibt es ein neues Formular. Die Rahmenbedingungen diesbezüglich sind uns noch nicht mitgeteilt worden. Da aber Bestätigungen vom Arbeitgeber einzuholen sind, möchten wir Ihnen diese Formular schon heute weitergeben. Spätestens am Freitag 10.00 Uhr müssen die Anträge in der Schule eingegangen sein, damit wir die Planung der Notbetreuung zum Montag umsetzen können. Eventuell müssen wir nach der Veröffentlichung der neuen Anweisungen die Anmeldungen noch einmal nachregulieren.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und verbleiben mit den besten Wünschen für das neue Jahr

Ihr Team der Grundschule

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