Herzlich willkommen

Änderungen im Infektionsschutzgesetz- Auswirkungen auf den Schulbetrieb

Durch die Änderungen im „Infektionsschutzgesetz des Bundes und der Entscheidung des Thüringer Landtages vom gestrigen Tage werden nunmehr … lockernde Änderungen im Schulalltag ab dem 4. April 2022 umgesetzt . …

Zu den Änderungen im schulischen Alltag im Detail:

Wegfall der Maskenpflicht ab Montag, den 4. April 2022

Wichtigste Änderung ist der Wegfall der Maskenpflicht im schulischen Alltag.
Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Inzidenzzahlen in Thüringen wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte selbstverständlich jederzeit freiwillig eine Maske im Schulalltag tragen können.

Test​en/Testbescheinigung

Aufg​rund des Wegfallens der 3G Regelungen entfällt das Ausstellung einer schulischen Testbescheinigung.
Es besteht vorerst weiterhin eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler (siehe § 5 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO vom 1. April 2022). Von der Testpflicht befreit sind geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass bei einem positiven schulischen Selbsttest künftig zur Abklärung einer bestehenden Infektion ein Antigenschnelltest eines anerkannten Testzentrums ausreichend ist.“ (Auszug aus den Mitteilungen des Ministeriums vom 01.04.2022, 15.48 Uhr)

Liebe Eltern,

in der nächsten Woche finden von Mittwoch bis Freitag Projekttage in den Klassen statt. Die Klassenstufen haben die Ausgestaltung in Eigenverantwortung geplant. Am Freitag beenden wir die Tage mit einem kleinen Programm im Seniorenhaus. Dabei werden genähte Körnerkissen sowie gebastelte und liebevoll geschriebenen Osterkarten überreicht.

Für das Osterfest wünschen wir Ihnen entspannte Tage mit Ihrer Familie und einen fleißigen Osterhasen für unsere Schulkinder. Hoffentlich hat uns bis dahin die weiße Pracht wieder verlassen.

Mit den besten Grüßen

Ihr Team der Grundschule