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Schulschließung laut Allgemeinverfügung

Das Landratsamt Wartburgkreis hat am 05.03.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen. Grund dafür war die Entwicklung des 7- Tages- Inzidenzwertes. Daraus geht hervor, dass alle Schulen im Wartburgkreis von Stufe GELB II in Stufe ROT zurückkehren und ab 08.03.2021 geschlossen werden.

Damit ist eine Rückkehr zum häuslichen Lernen nötig. Die Klassenlehrer werden Sie über die Pläne und den weiteren Ablauf umgehend informieren.

Für alle Kinder, die für den 08.03.2021 (variablen Ferientag) angemeldet sind, bleibt der Betreuungsanspruch bestehen.

Notbetreuung bei Schließung von Schulen während der Phase ROT:

Der Zugang zur Notbetreuung kann Kindern nur gewährt werden, wenn für sie ein genehmigter Antrag in der Schule im Original vorliegt und die Betreuungszeiten angemeldet wurden. Die im diesem Kalenderjahr vorgelegten und genehmigten Anträge behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht neu eingereicht werden. Für neue Anträge nutzen Sie bitte das folgende Formular:

Bei Nichtgenehmigung melden wir uns zeitnah innerhalb eines Werkstages. Die Notbetreuungsmöglichkeit gilt nur, wenn der Antrag genehmigt ist und es keine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt.

Anmeldung der Betreuungszeiten ab 09.03.:

Dieses Formular ist für die bedarfsgerechte Planung der Gruppen notwendig. Bitte reichen Sie es bis zum 08.03., 10.00 Uhr ein (vorzugsweise per Mail oder alternativ in den Briefkasten). Da wir keine Aussagen zur Dauer der Phase ROT treffen können, haben wir vorsorglich zwei Wochen angegeben.

Alle Dauerbestellungen wurden heute für den Zeitraum der Schulschließung storniert. Sollte Ihr Kind an der Essenversorgung in der Notbetreuung teilnehmen, müssen Sie es erneut anmelden.

Bitte geben Sie Ihrem Kind für die Notbetreuung alle notwendigen Schulmaterialien zur Bearbeitung der Wochenpläne mit.

Über Veränderungen werden wir Sie zeitnah informieren.

Ihr Grundschulteam