Herzlich willkommen

Schulbetrieb ab dem 12.04.2021

Liebe Eltern,

die Osterferien nähern sich dem Ende und Sie fragen sich sicherlich schon, wie es in der Schule weitergehen wird. Soeben wurde uns die Allgemeinverfügung des Wartburgkreises zugestellt. Diese ist voraussichtlich bis zum 24.04.2021 gültig.

Ab dem 12.04.21 starten wir in der Phase ROT. Grundlage hierfür sind die Allgemeinverfügung des Wartburgkreises sowie die Verordnung des Landes Thüringen.

Dies bedeutet, dass nur die Kinder, die vor den Ferien die Anmeldung zur Notbetreuung abgegeben haben, diese auch besuchen dürfen. Der Termin hierfür war der 15.03.21.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei der hohen Zahl an Berechtigten zur Notbetreuung an diesen Anmeldungen festhalten. Neue Anträge sind nur nach Einzelprüfung und im zeitlichen Abstand zum Betreuungsbedarf eingeschränkt möglich. Der zeitliche Mindestabstand beträgt von der Abgabe bis zur Teilnahme mindestens 24 Stunden. Die Kinder mit Unterstützungsbedarf erhalten eine gesonderte Einladung von ihrem Klassenlehrer.

Kinder in der Notbetreuung nach Anmeldung:

6.30 Uhr bis 14.30 Uhr, Essenteilnahme ist in Eigenverantwortung zu organisieren

Kinder mit gesonderter Einladung durch den Klassenlehrer:

7.30 Uhr bis 9.30 Uhr

Alle Kinder bringen bitte ihre Materialien mit. Bitte beachten Sie, dass die Materialien in der Schule bearbeitet werden. Ein Vorarbeiten ist nicht erwünscht. Sollten Sie weitere Angebotsmaterialien benötigen, finden Sie diese mit Ihrem persönlichen Zugang auf der E- Learning- Plattform unserer Schule.

Die Materialausgabe der Pläne sowie die Rückgabe organisieren die Klassenlehrer in Eigenverantwortung.

Informationen zu den freiwilligen Tests:

Wie Sie aus den Medien erfahren haben, setzt das Land auf eine freiwillige Teststrategie. Diese soll auch bei den Schülern der Klassen 1 bis 4 durchgeführt werden. Es werden sogenannte Lolli Tests zur Anwendung kommen. Bitte lesen Sie dazu das Schreiben des Ministers.

Bitte beachten Sie, dass die Freiwilligkeit dieser Tests immer wieder betont wird. Sie müssen aber einer Testung aktiv widersprechen, wenn Ihr Kind nicht getestet werden soll. Diese Bescheinigung muss vor Beginn der Tests der Schule vorliegen. Wir beginnen frühestens am Dienstag mit den Tests für die Kinder der Notbetreuung.

Auch weiterhin gilt ein Betretungsverbot. Sollten Sie ein dringendes Anliegen haben, welches Sie gerne besprechen möchten, so rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Wir werden dann eine Möglichkeit für den Austausch finden. Gerne können Sie auch unsere FAQ auf der Homepage mit dem Ihnen bekannten Passwort nutzen, wenn die betreffende Frage für alle Eltern relevant sein könnte.

Es gilt die Hausordnung der Stufe ROT sowie der Rahmenhygieneplan der Schule. Dieser besagt, dass die Schüler eine Maske (keine Schals) tragen müssen. Dies ist immer da notwendig, wo die Kinder anderen Klassen begegnen. Es kann sein, dass das Tragen der Maske auch im Unterricht bzw. der Notbetreuung angeordnet wird. Dann werden wir Sie gesondert informieren und für ausreichende Pausen vom Tragen sorgen. Das Personal ist verpflichtet auch im Unterricht eine qualifizierte Maske zu tragen.  Da es immer wieder vorkommt, dass die Masken Ihrer Kinder kaputt gehen, bitten wir Sie darum, Ihrem Kind unbedingt eine Ersatzmaske einzupacken.

Die Meldepflicht zu einer Infektion mit dem Virus sowie zur Meldung der Verhängung einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt bleibt bestehen.