Herzlich willkommen

Schulbetrieb ab dem 03.01.2022

Liebe Eltern,

mit Ungeduld haben wir die neuen Anweisungen des Ministeriums erwartet. Heute trafen sie bei uns ein. Die Grundlage für die nachstehenden Ausführungen sind die Allgemeinverfügung des TMBJS vom 28.12.2021 sowie die erläuternden Aussagen des Staatlichen Schulamtes Westthüringen.

Am 03.01. und 04.01.2022 erfolgt an allen Schulen eigenständiges Lernen im Rahmen von Distanzunterricht. Für diese Tage wird eine Notbetreuung mit den üblichen Öffnungszeiten angeboten. Bitte beachten Sie die Anmeldepflicht bei Ihrem Klassenlehrer, die morgen endet. Für diese Notbetreuung genügt die Anmeldung beim Klassenlehrer, ohne Arbeitgeberbescheinigung und Formular des TMBJS.

An diesen beiden Tagen wird durch die Schule eine Lageeinschätzung vorgenommen. Berücksichtigung finden dabei bekannte Infektionen mit SARS- CoV-2 sowie Quarantänemaßnahmen bei Schülern, Lehrkräften und sonstigem Personal. Damit möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass Infektionen und Quarantänemaßnahmen in der Schule zu melden sind.

„Ab dem 05.01.2022 kann die weitere Organisation des Unterrichts bei mehr als einer mit SARS-Co-2 infizierten Person unter Berücksichtigung der Corona- Infektionslage an der Schule … wochenweise und abgestuft im eingeschränkten Präsenzbetrieb umgesetzt werden.“

Dazu haben wir folgende Möglichkeiten:

UnterrichtsformVoraussetzungErläuterungHinweise
Regelbetrieb– höchstens eine Infektion, wenige Quarantänefälle– Unterricht nach Stundenplan mit den gewohnten Öffnungszeiten– Testung 2x wöchentlich – Tragen einer MNB (medizinische Gesichtsmaske/OP- Maske) überall, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (einschließlich Hofpause), Maskenpausen werden durch die Pädagogen sichergestellt
eingeschränkter Regelbetrieb: Unterricht in festen Lerngruppen– mindestens zwei Infektionsfälle – Schule entscheidet eigenständig  – Unterricht wird vornehmlich im Klassenleiterprinzip durchgeführt – Fachunterricht wird nach Möglichkeit abgesichert – das pädagogische Personal darf wechseln – Hortgruppen sind auch zu trennen (räumlicher Abstand ist ggf. ausreichend)– kann auf einzelne Klassen, die Klassenstufe oder die Schule angewendet werden (abhängig von der Lageeinschätzung) – MNB, Tests- s.o.
Distanzunterricht– angespannte Infektionslage – Genehmigung vom Schulamt notwendig– Aufgaben werden zur Verfügung gestellt, die im eigenständigen Lernen zu erledigen sind – die Schulcloud kann eingesetzt werden– Notbetreuung mit Zugangsvoraussetzungen wird angeboten (bereitgestelltes Formular muss verwendet werden) – MNB, Tests- s.o.

„Mischformen innerhalb der Schule sowie Klasse oder Jahrgangsstufe sind entsprechend der Situation vor Ort möglich.“

Notbetreuung:

Während des Distanzunterrichts wird eine Notbetreuung angeboten. Die Zugangsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Formular.

Momentan gehen wir davon aus, dass wir uns ab dem 05.01.2022 im Regelbetrieb befinden. Dies ist aber wie bereits erwähnt, von der Infektionslage an unserer Schule abhängig.

Im Falle eines positiven Befundes gilt weiterhin, dass die Schule die Kontakte ermittelt und absondern kann. Dies geschieht durch einen Bescheid durch die Schule in bewährter Form.

Wir als Schule haben nun wöchentlich eine Lageeinschätzung vorzunehmen. Demzufolge wird bis zum 23.01.2022 die Lage in der Schule wöchentlich neu bewertet und festgelegt, ob schulorganisatorische Maßnahmen (eingeschränkter Regelbetrieb, Distanzunterricht) für die Folgewoche notwendig sind. Ein Wechselbetrieb innerhalb der Woche ist derzeit nicht erwünscht.

Nun noch einige wichtige Informationen aus der Allgemeinverfügung:

MNB:

Alle Personen, die sich in der Schule aufhalten, sind zum Tragen einer qualifizierten MNB verpflichtet. Damit sind medizinische Gesichtsmasken bzw. OP- Masken gemeint. Die Masken sind im Schulgebäude, während des Unterrichts (bzw. der Notbetreuung) „… sowie außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände in Situationen, in denen der Mindestabstand … nicht eingehalten werden kann … zu tragen. … In regelmäßigen Abständen … ist eine Pause von der Verwendung der qualifizierten Gesichtsmaske zu ermöglichen.“

Eine Ausnahme von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB besteht im Sportunterricht. Während des Musikunterrichts ist eine Maske zu tragen.

Befreiungsmöglichkeit von der Präsenzpflicht:

An den Befreiungsmöglichkeiten hat sich nichts geändert. Schüler mit Risikomerkmalen sowie Kinder, welche bereits die erste Impfung erhalten haben und noch auf den Erhalt der zweiten Impfung warten, können auf Antrag durch die Schulleitung von der Präsenzpflicht befreit werden.

Kinder mit Risikopersonen im gleichen Haushalt können auf Antrag befreit werden. Der Antrag ist bei der Schule einzureichen und von dort an das Schulamt weiterzuleiten.

Zutritt einrichtungsfremder Personen:

Die Zugangsvoraussetzung bleiben bestehen (3 G bzw. weniger als 10 Minuten bei ausreichendem Infektionsschutz).

Liebe Eltern,

wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und möchten uns auf diesem Weg für Ihr Verständnis sowie Ihre Mitarbeit bedanken.

Es grüßt Sie

das Team der Grundschule

Anmerkung: gekennzeichnete Zitate sind der Allgemeinverfügung des TMBJS vom 28.12.2021 entnommen