Herzlich willkommen

Informationen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes

Liebe Eltern,

mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer pandemischen Lage von nationaler TragweiteÄnderung des Infektionsschutzgesetzes ergeben sich für unsere Schule grundlegende Änderungen. Diese werden fortlaufend ergänzt bzw. konkretisiert. Daher bitte ich Sie, dass Sie sich auch am bevorstehenden Wochenende auf der Homepage informieren.

1. Testpflicht

Für alle Personen, die das Schulgelände betreten gilt die Testpflicht. „Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Präsenz in der Schule nur erlaubt für Personen, die die 2x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. … Personen, die ein konkretes Testangebot ablehnen, sind ab diesem Zeitpunkt von der Präsenz ausgeschlossen und können erst wieder teilnehmen, nachdem sie einen Test durchgeführt haben. Alternativ wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines Nachweises über eine Schnelltestung …, zum Beispiel an einem Bürgertestzentrum, welches nicht älter als 48 Stunden ist, als Testung am Testtag der Einrichtung anerkannt. … Diese Regelung gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für die Notbetreuung.“ (Informationen zur Umsetzung des Gesetzes in Thüringen von Dr. J. Heesen)

Damit verlieren die eingereichten Widersprüche ihre Wirkung. Für die bisher gezeigte Testbereitschaft vieler Elternhäuser möchten wir uns recht herzlich bedanken.

Eine Testung befreit zum derzeitigen Stand nicht vom Tragen einer MNB.

Verfahren bei positivem Testergebnis:

Sollte dieser Fall eintreten, werden wir das Kind behutsam von den übrigen Kindern trennen und betreuen. Seien Sie versichert, dass es in guten Händen ist und mit diesem Ergebnis nicht allein gelassen wird.

Ergibt sich ein positives Testergebnis werden wir die Eltern sofort telefonisch informieren und eine Abholung des Kindes veranlassen. Ein positives Ergebnis weist auf eine eventuelle Infektion hin und wird vom Gesundheitsamt nur als positives Screening gewertet und diesem nicht gemeldet. Es muss danach zeitnah ein PCR-Test erfolgen. Nur mit einem negativen Testergebnis darf das Kind die Schule wieder betreten. Dieses Ergebnis muss der Schule vor dem Besuch schriftlich vorliegen.

2. Notbetreuung

Die Schule bietet auch weiterhin eine Notbetreuung für berechtigte Schüler an. Hierfür benötigen wir die ausgefüllten Abfrageformulare. Diese sind bis zum nächsten Donnerstag, 10.00 Uhr einzureichen.

Aus gegebenem Anlass weisen wir berechtigte Eltern nachdrücklich darauf hin, dass die Kinder nicht in die Notbetreuung geschickt werden dürfen, wenn eine Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist.

Dies bedeutet, dass Kinder deren Eltern zu Hause beispielsweise wegen der Betreuung erkrankter Geschwister, arbeitsfreien Tagen, späterem Dienstbeginn oder im Homeoffice sind, ihre Kinder an diesen Tagen keine Berechtigung zur Notbetreuung haben. Das Kind darf somit nicht in die Notbetreuung geschickt werden.  

3. Distanzunterricht Klassen 1 bis 3

Nach Problemen bei den Videokonferenzen werden diese nur noch über die Thüringer Schulcloud angeboten. Ab nächster Woche wird in den Klassen mindestens eine Videokonferenz über diese Plattform angeboten. Unsere weiterführenden Schulen (Eichelbergschule, Philipp- Melanchthon- Gymnasium) arbeiten bereits erfolgreich mit dieser Cloud. Die Schüler nutzen also ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit der Thüringer Schulcloud auch nach der Klasse 4 weiter.

Wir bitten Sie, sich dafür bei der Schulcloud anzumelden.

Kinder, die nicht angemeldet werden, erhalten weiterhin Anrufe vom Klassenlehrer.

Nach einem Beschluss der Klassenkonferenz werden wir in diesem Schuljahr die Aufgaben für das Distanzlernen wie bisher erstellen und weiterleiten.

4. Wechselunterricht der Klasse 4

Für die Klassenstufe 4 beginnt ab Montag der Wechselunterricht. Dies geschieht unabhängig vom Schwellenwert. „Die feste Lerngruppe muss also ersetzt werden durch eine an die Raumgröße angepasste Verkleinerung der Gruppen. In verkleinerten Gruppen dürfen verschiedene [Pädagogen] eingesetzt werden. Der Wechselunterricht sollte in der Regel im wöchentlichen Wechsel erfolgen.“ (Informationen zur Umsetzung des Gesetzes in Thüringen von Dr. J. Heesen)

Diese Regelung würde uns die Durchführung von Fachunterricht ermöglichen. Leider haben wir noch keine Informationen hinsichtlich des allgemein angestrebten Stundenumfanges.

Am Montag beginnen wir mit Klassenleiterunterricht für die betreffende Gruppe. Dazu wird sich die Klassenlehrerin mit Ihnen in Verbindung setzen. Der Unterricht beginnt an diesem Tag um 7.45 Uhr und endet voraussichtlich um 12.20 Uhr.

Hauskinder und Hortkinder verlassen danach die Schule, Buskinder nehmen den nächstmöglichen Bus. Die Busse fahren zu den üblichen Zeiten.

Für die Gruppe im Distanzunterricht werden Aufgaben bereitgestellt.

5. Essen

Der Essenanbieter erweitert sein Angebot und hat ab dem 03.05.2021 ein Kaltessen in den Bestellformularen aufgeführt. Dies hat unter den Eltern schon für Verunsicherung gesorgt. Das Angebot ist KALT und würde an der Essenausgabe in Dosenform an die Kinder ausgegeben. Es muss außerhalb der Schule verzehrt werden. Daher ist diese Möglichkeit für unsere Schule momentan eher unpraktikabel.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und werden Änderungen zeitnah über die Homepage mitteilen.

Herzliche Grüße

Ihr Team der Grundschule